Richtlinie zur Einstellung von Apigee

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  1. Einstellung von Diensten. Gemäß Abschnitt 2 (nächster Abschnitt) kann Apigee jederzeit aus beliebigen Gründen und ohne Verpflichtungen gegenüber dem Kunden Produkte, Dienste oder Teile oder Funktionen davon einstellen.
  2. Einstellungsrichtlinie. Apigee informiert Sie, wenn beabsichtigt wird, nicht abwärtskompatible Änderungen an dem Produkt, den Diensten oder den Funktionen vorzunehmen, die unter Einstellungen und Deaktivierungen von Apigee angegeben wurden. Apigee unternimmt wirtschaftlich angemessene Bemühungen, um die Produkte oder Dienstversionen und -funktionen im Anschluss an diese Benachrichtigung mindestens ein Jahr lang ohne diese Änderungen bereitzustellen, es sei denn (nach bestem und vernünftigem Ermessen von Apigee):
    (i) es ist gesetzlich oder gemäß der Vereinbarung mit einem Drittanbieter vorgeschrieben (einschließlich der Fälle, in denen eine Änderung des anwendbaren Rechts oder der Vereinbarung erfolgt) oder
    (ii) es entstünde dadurch ein Sicherheitsrisiko oder ein erheblicher wirtschaftlicher oder technischer Aufwand.

    Danach wird das Produkt, der Dienst oder die Funktion als "deaktiviert" gekennzeichnet. Weitere Informationen finden Sie unter Versionsphasen.
  3. Alle Versionen, Features oder Funktionen der Produkte oder Dienste mit der Bezeichnung "Early Access", "Alpha" oder "Beta" sind von dieser Einstellungsrichtlinie nicht betroffen.

Die oben genannte Richtlinie ist die "Einstellungsrichtlinie".

Eine Liste der eingestellten und deaktivierten Funktionen finden Sie unter Einstellungen und Deaktivierungen von Apigee.